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Pressemitteilung

EU-Ökoverordnung: Jetzt kommt es auf Bundesminister Schmidt an

Die Kontrollregelung des Kompromissvorschlags erlaubt keine Zustimmung

Berlin, 13.07.2017. Vor zwei Wochen haben sich die Verhandlungsführer von EU-Parlament und Mitgliedsstaaten auf einen Kompromiss für ein neues Bio-Recht geeinigt. Am 17. und 18.07.2017 wird das Ergebnis von den EU-Agrarministern beraten. Felix Prinz zu Löwenstein, Vorsitzender des Spitzenverbands der deutschen Bio-Branche Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), kommentiert:

„Der Textvorschlag aus dem informellen Trilog für ein neues Bio-Recht weist beim zentralen Thema der Bio-Kontrolle noch so gravierende Fehler auf, dass man ihm, bei aller Kompromissbereitschaft unter den Beteiligten, beim besten Willen nicht zustimmen kann. Denn immer noch ist vorgesehen, dass die Behörden auch bei irrelevanten Hinweisen ein Verwaltungsverfahren eröffnen müssen. Die damit verbundene Flut an Verfahren und Warensperrungen lähmt den Markt und verringert die Sicherheit, weil sie den Blick für tatsächliche Betrugsfälle verstellt. Hier teilen wir die Einschätzung mit Länderministerien und dem Bundesagrarministerium. Wir erwarten deshalb, dass Bundesminister Schmidt am Montag deutlich macht, dass Deutschland der Verordnung nicht zustimmen kann, wenn dieser gravierende Konstruktionsfehler nicht behoben wird.“


Hintergrund:

2014 hat die EU-Kommission einen umstrittenen Vorschlag für die komplette Neufassung des EU-Bio-Rechts vorgelegt. Es regelt die Produktion, Kennzeichnung und Kontrolle von Bio-Produkten. Nach langjährigen Beratungen haben sich die Verhandlungsführer der Mitgliedsstaaten und des EU-Parlaments am 28.06.2017 auf einen Kompromiss geeinigt, der nun zur Abstimmung dem Europäischen Parlament und den Mitgliedsstaaten zugeleitet wird.

Die bisherigen Vorschläge stießen bei etlichen Mitgliedstaaten auf Kritik, weshalb eine Zustimmung der Staaten nicht als sicher gilt.

Wenn das neue EU-Öko-Recht sowohl im Rat als auch im EU-Parlament eine Mehrheit findet gilt es ab Mitte 2020. Bis dahin werden noch zahlreiche nachgeordnete Rechtsakte überarbeitet.