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Pressemitteilung

Entwurf nicht konsequent am Verursacherprinzip orientiert

Düngerecht muss bei den Verursachern ansetzen

Berlin, 31.01.2020. Deutschland wurde im Juni 2018 vom Europäischen Gerichtshof zur wirksamen Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie innerhalb von 24 Monaten verurteilt, 27 Jahre nachdem das EU-Gesetz in Kraft trat und 25 Jahre nachdem es in wirksames nationales Recht hätte umgesetzt werden müssen. Heute will die Bundesregierung ihren Vorschlag für Veränderungen der Düngeverordnung vorlegen, um in Brüssel massive Strafzahlungen abzuwenden.

Der Vorsitzende des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Felix Prinz zu Löwenstein, kommentiert:

„Seit Jahren drängen wir auf wirksame Düngeregeln.

Wirksam heißt: Wer Wasser schützt, muss unterstützt werden. Wer Wasser mit Nitrat verschmutzt, muss seine Produktion verändern.

Jahrzehntelang haben Bund und Länder das Problem ausgesessen.

Die Ursachen der Nitrat-Probleme und damit auch die Stellen, an denen das Düngerecht ansetzen muss, sind wissenschaftlich belegt: zu viel Tiere auf zu wenig Fläche und zu viel Kunstdünger.

Trotz der Drohung aus Brüssel, schlechter Wasserwerte und der Kenntnisse aus der Forschung orientieren sich weder die derzeit gültige Düngeverordnung von 2017, noch der jetzt diskutierte Entwurf der neuen Düngeverordnung konsequent am Verursacherprinzip.

Längere Sperrfristen für Festmist oder Kompost und Einschränkungen bei der Zwischenfrucht-Düngung mit Mist und Kompost treffen in erster Linie Bio-Betriebe. Und damit ausgerechnet die Höfe, die dazu beitragen, Nitratüberschüsse zu senken.

Bio-Bauern sollten deshalb nicht mit Extraregeln behindert werden, denn sie befolgen bereits das strengste Gesetz für die Landwirtschaft: die EU-Öko-Verordnung, in der flächengebundene Tierhaltung und ausschließlich organische Düngung vorgeschrieben sind. Deshalb sorgen europaweit immer mehr Wasserwerke dafür, dass in ihrem Einzugsgebiet Öko-Betriebe wirtschaften.

Mit einem vernünftigen Düngerecht muss die Bunderegierung jetzt anerkennen, was die Wissenschaft oft genug erforscht hat: Öko-Landwirtschaft sorgt für sauberes Trinkwasser.“


Hintergrund

Ziel der Dünge-Verordnung ist es, Wasser wirksam zu schützen. Die nach Einschätzung aller Wissenschaftler wirksamste Maßnahme gegen schädliche Nitratüberschüsse wären Regeln, nach denen nur so viele Tiere auf der Fläche gehalten werden, wie Böden und Gewässer verkraften. Außerdem muss der Einsatz synthetischer Mineraldünger wirksam begrenzt werden. Da dies jedoch aktuell nicht Bestandteil der vorgesehenen Regelungen ist, lassen Bundesandwirtschafts- und -umweltministerium weiter zu, dass Höfe, die bereits wasserschützend wirtschaften, die Probleme ausbaden müssen, die Betriebe verursachen, die zu viele Tiere halten oder zu viel Mineraldünger einsetzen. In Deutschland wird durchschnittlich 93 kg mehr Stickstoff je ha ausgebracht, als Pflanzen zum Wachsen benötigen.

Mithaften werden übrigens alle Bürger, falls die Vorschläge von der EU-Kommission abgelehnt werden und hohe Strafzahlungen auf die Bundesrepublik zukommen. Entscheidend ist deshalb, in Zukunft darauf hinzusteuern, die in der Mehrzahl der kritischen Regionen zu hohen Viehdichten abzubauen und den Mineraldüngereinsatz zu begrenzen.

Bio-Bauern düngen ebenso wie ihre konventionellen Kollegen im Herbst ihre Zwischenfrüchte. Zwischenfrüchte wie Wickroggen oder Winterrübsen, die zwischen der Ernte im Sommer und der Aussaat im nächsten Frühjahr angebaut werden, sind wichtig, um Nährstoffe zu binden und zu verhindern, dass diese ins Grundwasser sickern. Die Zwischenfrüchte halten die Nährstoffe für die nächste Hauptfrucht fest. Fehlende Herbstdüngung mit Mist oder Kompost verhindert, dass Bio-Zwischenfrüchte ordentlich aufwachsen und ihre Funktion erfüllen können. Ein gut entwickelter Zwischenfruchtbestand hilft auch dabei, Erosion durch Abschwemmung zu verhindern. Und der Humusaufbau wird gefördert, was gut ist, um mehr Kohlenstoff aus überschüssigem CO2 dauerhaft festzulegen.

Einen Hintergrund zur Düngeverordnung lesen Sie auf der BÖLW-Webseite.


1462 Zeichen (Statement), Abdruck honorarfrei, um ein Belegexemplar wird gebeten; Ansprechpartner: BÖLW-Pressestelle, Joyce Moewius, presse@boelw.de, Tel. +49 30 28482-307.

Der BÖLW ist der Spitzenverband deutscher Erzeuger, Verarbeiter und Händler von Bio-Lebensmitteln und vertritt als Dachverband die Interessen der Ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft in Deutschland. Mit Bio-Lebensmitteln und -Getränken werden jährlich von über 40.000 Bio-Betrieben 10.91 Mrd. Euro umgesetzt. Die BÖLW-Mitglieder sind: Arbeitsgemeinschaft der Ökologisch engagierten Lebensmittelhändler und Drogisten, Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller, Bioland, Biokreis, Biopark, Bundesverband Naturkost Naturwaren, Demeter, Ecoland, ECOVIN, GÄA, Interessensgemeinschaft der Biomärkte, Naturland, Reformhaus®eG und Verbund Ökohöfe.