Berlin, 27.01.2025. Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) begrüßt die von Landwirtschaftsminister Cem Özdemir angestoßene Initiative von 17 EU-Mitgliedsstaaten zur Verbesserung der EU-Regeln für die ökologische Land- und Lebensmittelwirtschaft, die am heutigen Montag in den Agrarrat eingebracht wird.
Peter Röhrig, geschäftsführender Vorstand des Bio-Spitzenverbandes, kommentiert:
„Wie wichtig es ist, die EU-Öko-Verordnung zu entschlacken, zeigt sich daran, dass sich 16 Mitgliedsstaaten den Forderungen Deutschlands angeschlossen haben. Damit werden wichtige Anliegen des BÖLW aufgegriffen, um es Bio-Unternehmen einfacher zu machen.
Damit Landwirtinnen und Landwirte auf Bio umsteigen und bei Bio bleiben, damit Bio-Hersteller nicht die Lust an natürlichen Rezepturen und schonenden Produktionsweisen verlieren, muss die EU-Öko-Verordnung und ihre rechtliche Auslegung klarer, transparenter und flexibler werden. Die EU-Kommission muss sich für die konkreten Bedürfnisse der Praxis an guten Regelungen öffnen, sonst bleiben die Ziele des Green Deals Makulatur – mit all den Folgen, die ein Scheitern für das Wohl von Tier, Mensch, Natur und Klima bedeutet.
Wir fordern Agrarkommissar Christophe Hansen auf, die Bitte der 17 Mitgliedsstaaten zügig aufzugreifen und das EU-Recht von überflüssigen, doppeldeutigen und missverständlichen Regeln zu befreien.“
Hintergrund
Im Oktober übergab die von der EU-Kommission eingesetzte Expertengruppe „Fit for Future“ mit Vertretern aus allen EU-Mitgliedsstaaten, Empfehlungen zur Vereinfachung des EU-Rechts an die Kommission. Darunter: Forderungen zur Modernisierung des Regelwerks für die Bio-Produktion und die Auszeichnung von Bio-Produkten.
Der BÖLW hat in einem Papier vom April 2024 die Punkte der Bio-Unternehmen eingebacht: https://commission.europa.eu/document/download/25d40cdf-9e5e-4a8b-8da6-7a72efad04ed_en?filename=fo_2024_8_organic_production_and_labeling_en.pdf
Gegenüber dem Bundeslandwirtschaftsministerium hat der BÖLW Ende 2024 Forderungen priorisiert und Kernforderungen formuliert: u.a. für eine Vereinfachung der GAP-Anträge für Öko-Höfe. Deutschland griff wesentliche Forderungen auf und schlug anderen Mitgliedsstaaten vor, sich einer Initiative zur Vereinfachung des EU-Öko-Recht anzuschließen: https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVIII/EU/9174/imfname_11446238.pdf