30.04.2013 | Den Beschluss zur Novellierung des Baugesetzbuches für ein Mitspracherecht der Kommunen beim Bau von gewerblichen Tierhaltungsanlagen kommentiert der Vorsitzende des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) Felix Prinz zu Löwenstein:
„Wir begrüßen die Entscheidung des Bundestags, dass mit dem neuen Baugesetzbuch eine Begrenzung gewerblicher Massentieranlagen ermöglicht wird. Mit den neuen Regeln können Kommunen künftig mitbestimmen, welche Art von Tierhaltungs-Betrieben auf ihren Flächen wirtschaften darf. Dass der Bau von Großställen im Außenbereich darüber hinaus an Auflagen geknüpft werden soll, ist ein wichtiger Schritt in Richtung bäuerliche Tierhaltung und ein Erfolg der Arbeit von Umweltverbänden, Bauern- und Bürgerinitiativen. Auch die Regelung, dass Betriebe wie Öko-Höfe, die flächengebunden arbeiten und einen Großteil des Viehfutters auf dem eigenen Acker anbauen, von den Auflagen ausgenommen werden, ist ein Schritt hin zu Bauernhöfen statt Agrarindustrie. Wir fordern Landwirtschaftsministerin Aigner auf sich sowohl auf Bundesebene als auch in Brüssel weiter für tiergerechte und standortangepasste Tierhaltung einzusetzen.“
Was jetzt passieren muss
Nach der fraktionsübergreifenden Zustimmung im Bundestag muss die Novelle des Baugesetzbuches nun eine Mehrheit im Bundesrat finden. Im nächsten Schritt sollten sich Bund und Länder konsequenter Weise dafür einsetzen, dass auch Investitions-Fördermittel künftig nur noch in tiergerechte Haltungsverfahren fließen, die bei den Bürgern Zustimmung finden. Zudem muss Praktiken wie Schnäbel kürzen oder Schwänze kupieren durch eine Änderung des Tierschutzgesetzes ein Riegel vorgeschoben werden. Die gesetzlich definierten Standards zur Haltung von Öko-Tieren können dabei Maßstab sein.