Berlin, 01.06.2022. Die Regulierung von neuer Gentechnik muss auch in Zukunft auf dem Vorsorgeprinzip basieren. Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) müssen weiterhin gekennzeichnet und auf Risiken überprüft werden. Das fordern wir - ein europaweites Bündnis von Verbänden - in unserer Online-Petition.
Eine starke Lobby von Konzernen, Technik- und Wissenschaftsvereinigungen setzt sich dafür ein, neue Gentechnikverfahren von der Regulierung nach EU-Gentechnikrecht auszunehmen. Das würde dazu führen, dass Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) ohne unabhängige Risikoprüfung und Kennzeichnungspflicht auf den Saatgut- und Lebensmittelmarkt kommt. Eine gentechnisch veränderte Tomate könnte dann nicht mehr von herkömmlich gezüchteten unterschieden werden.
Wir fordern:
- Auch neue gentechnisch veränderte Organismen (GVO) müssen so gekennzeichnet werden, dass Verbraucherinnen, Bauern, Züchterinnen, Unternehmen aus Handel und Verarbeitung sie jederzeit erkennen und vermeiden können.
- Auch neue GVO müssen weiterhin entsprechend dem EU-Vorsorgeprinzip einer Risikoprüfung und -bewertung unterzogen werden.
- Rückverfolgbarkeit und Nachweisverfahren müssen eine Zulassungsvoraussetzung für GVO bleiben, ebenso die Rückholbarkeit. Wer GVO auf den Markt bringt, muss für Risiken und Folgeschäden haften.
- EU, Bund und Länder müssen mehr Forschung zu Umwelt-, Biodiversitäts- und Gesundheitsrisiken neuer GVO, zu ihren sozio-ökonomischen Auswirkungen sowie zur Entwicklung genereller Nachweisverfahren fördern.
- Um eine vielfältige, klimafreundliche und sozial gerechte ökologische und bäuerliche Landwirtschaft voranzubringen, sollten vor allem Forschung und Weiterentwicklung von bewährten und wirksamen gentechnikfreien agrarökologischen Methoden gefördert werden.
Jetzt werden in Brüssel die Weichen gestellt. Deshalb fordern wir die Verantwortlichen in der Politik, insbesondere Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir und Bundesumweltministerin Steffi Lemke auf, sich für die Beibehaltung der Regulierung auch der neuen Gentechniken einzusetzen. Das umfasst: Kennzeichnung, Risikoprüfung, Zulassung, Rückverfolgbarkeit, Transparenz, Monitoring und Haftung.